AGB´s des Mietfotostudios

Marco Mertens

Schleinufer 50

39104 Magdeburg

E-Mail: info@mietfotostudio-magdeburg.de

1 Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und des Inhabers des Mietfotostudios-Magdeburg – nachfolgend „Vermieter“ genannt.
Die Daten des Vermieters können im Impressum eingesehen werden und sind Bestandteil dieser AGB’s.

1.2 Die AGB’s gelten für den Mieter bei seiner Buchung als anerkannt. Davon abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen den Vertragsparteien bedarf es nicht zwingend der Schriftform als Brief. Beiderseitig abgegebene Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und deren Gegenstände über elektronischem Weg, Email oder Fax sind verbindlich.

1.4 Der Mietvertrag wird rechtskräftig, wenn eine Buchungsbestätigung dem Mieter per Email zugesandt wird oder die Verbindliche Mietanfrage gestellt wird.

1.5 Vertragstexte werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt und werden dem Mieter durch Email-Korrespondenz mitgeteilt. Somit sind diese jederzeit für den Mieter einsehbar.

2 Nutzung

2.1 Der Mieter und seine Begleitpersonen nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt, dass er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Studio erforderlich sind.

2.1 Der Mieter hat sich beim Mietantritt über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion der Mietsache zu bezeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mit vermieteten Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.

2.2 Der Mieter haftet für alle von Ihm oder dessen Begleitpersonen verursachten Schäden (normale, verschleißbedingte Schäden ausgenommen). Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt Änderungen an den Geräten vorzunehmen.
 Beschädigungen sind dem Vermieter spätestens bei Mietende mitzuteilen. Für Privatgegenstände jeglicher Art des Mieters oder dessen Begleitpersonen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
 Die mit vermieteten Gegenstände und Studioteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten benutzt werden.

2.3 Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

2.4 Es stehen verschiedenfarbige Hintergrundkartons zur Verfügung. Diese können kostenlos bis Bodenlänge genutzt werden. Beschädigungen sowie Verschmutzungen die z.B durch Betreten entstehen, werden mit 12,00 € pro lm berechnet. Hintergrundwechsel kostet Pauschal 20,-€ pro Rolle.

2.5 Geräte und Gegenstände, die sich nicht im Studio befinden, sind nur mit Zustimmung des Vermieters zu nutzen.

2.6 Das Studio samt Geräten und Einrichtung sollte vor dem Verlassen gereinigt und aufgeräumt werden. Bei starker Verschmutzung erheben wir eine Pauschale von 35,- Euro.

2.7 In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht.

2.8 Jegliche Art von Aktivitäten die gesetzlich verboten sind, sind auch in den Räumlichkeiten verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Mieter kann (ohne Rückzahlung der Miete) des Studios verwiesen werden.

2.9 Im gesamten Studio besteht ein Rauchverbot. Vor der Eingangstür steht ein Aschenbecher zur Verfügung.

2.10 Das Studio wird aus Sicherheitsgründen mit Video-Kameras überwacht und die Vorgänge können aufgezeichnet werden. Die Mieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.

2.11 Der Vermieter haftet nicht bei Unfällen auf dem Gelände des Vermieters.

3 Personalien

3.1 Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.

4 Preise, Mietzeit, Reservierung & Zahlung

4.1 Der Mietzins ist vor Mietende in Bar oder per Überweisung zu entrichten. Der Mietpreis und die Mietdauer des Studios gehen aus der jeweils aktuellen Preisliste hervor. Alle zusätzliche Kosten, wie Hintergründe usw. werden am Mietende fällig. 
In Ausnahme Fällen kann auch per Rechnung oder in Vorkasse bezahlt werden.

4.2 Für eine Reservierung ist eine termingebundene Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Der Mieter wird über den Zahlungseingang informiert und erhält eine Buchungsbestätigung per Email. Erst dann gilt die Buchung des Mietstudios als rechtskräftig. Sollte in diesem termingebundenen Zeitrahmen keine Anzahlung eingehen, wird die Reservierung automatisch hinfällig.

4.3 Ist die Reservierung so kurzfristig, dass eine Anzahlung nicht mehr möglich ist, bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Anweisung, den Mietpreis bei Mietbeginn zu 100% in bar zu entrichten.

4.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Bei Mietzeitüberschreitungen werden angefangene Stunden jeweils zu einer vollen Stunde aufgerechnet. Auch bei Zeitüberschreitungen ist die Miete sofort fällig und in bar zu entrichten.

4.5 Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar einschließlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.6 Alle aufgeführten Preise gelten für maximal zwei Fotografen im Studio. Workshops dürfen von Studiomietern nicht ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Set- und Licht-Aufbau/Umbau sowie Visa/Schminken sind in der Mietzeit enthalten. Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde.

4.7 Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur nach Absprache möglich. Der Vermieter ist von einer geplanten Überziehung rechtzeitig zu informieren und muss seine Zustimmung dazu abgeben. Der Preis für die zusätzliche Studiozeit ist der Preisliste zu entnehmen.

4.8. Sollte die gebuchte Benutzung des Fotostudios durch kurzfristig eingetretene Ursachen wie z.B. technische Probleme, Buchungsfehler u.a. nicht möglich sein, wovon der Mieter per Absage Kenntnis erhält, dann entsteht dem Mieter hieraus kein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten gegen den Vermieter.

5 Stonierung

5.1 Bei Stornierung einer bereits schriftlich oder elektronisch bestätigten Anmietung seitens des Mieters, werden dem Mieter 50% des Mietpreises als Kosten für entgangene Einnahmen in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn erfolgt. 100% des Mietpreises bei Stornierung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn.

6 Datenschutz

6.1 Alle Bestell- und Adressdaten werden gespeichert. Eine Speicherung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung, in diesem Rahmen auch an evtl. Dienstleister, für eventuelle Gewährleistungsfälle und zu eigenen Werbezwecken.

6.2 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Kunden ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten gibt Auskunft: M.Mertens

7 Anwendbares Recht

7.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

8 Gerichtsstand

8.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Forderungen ist ausschließlich Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig.

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB´s oder der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

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